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Wenn man vor der Entscheidung steht, eine eigene Unternehmung anzugehen, muss man im vorhinein jede Menge Hürden bewältigen. Denn gute Idee alleine reichen längst nicht. So müssen passende Räume gefunden, die unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Kompetenzen nachgewiesen werden und die verschiedenen Anmeldungen bei Stadtverwaltung, IHK, Handwerkskammer, Krankenkassen usw. müssen vorgenommen werden. Allerdings wird zuerst einmal eine Finanzierung des neuen Unternehmens benötigt. Dabei ist natürlich zu allererst ein gewisses Eigenkapital vonnöten. Was viele allerdings nicht wissen, dieses lässt sich mit Hilfe des ERP-Kredites der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) leicht nach oben aufstocken. Das ERP-Darlehen, wird für Investitionen in das Unternehmen gewährt. Hierunter zählen u. a. die Betriebs- und Geschäftsausstattung, die „normalen“ Aufwendungen für die Erschließung eines Marktes und u. U. auch die Kosten für Lagervorräte. Deshalb können auch bereits bestehende Unternehmen dieses Darlehen in Anspruch nehmen. Besonders sinnvoll, wenn ein höherer Lagerbestand benötigt wird, um die Kundenwünsche auch weiterhin befriedigen zu können. Denn hierfür fehlt den jungen Unternehmen logischerweise nur zu oft das nötige Eigenkapital. Um einen ERP-Kredit erhalten zu können, benötigt der Gründer einen soliden Finanz- und Geschäftsplan, in Fachkreisen auch als Businessplan bekannt, der die Tragfähigkeit und den wirtschaftlichen Nutzen seiner Idee belegt. Vielmals finden Gründungswillige Hilfe bei der Erstellung eines solchen Businessplans bei den örtlichen IHK´s, aber auch bei Unternehmensberatern. Teilweise finden sich unter ihnen schon einige, die sich direkt auf die Existenzgründung spezialisiert haben. Selbst im Internet gibt es mittlerweile so genannte Gründerstädte, in denen die jungen Existenzgründer Tipps von erfahrenen Kollegen erhalten und auch untereinander teils wertvolle Informationen austauschen können. Auch viele Wettbewerbe rund um das Thema Businessplan haben sich auf dem Markt etabliert. Hierbei liegt der Vorteil darin, dass die Gründer ihre Idee vorstellen können und kostengünstige, teils sogar kostenfreie Beratung zu den einzelnen Punkten erhalten – und das von ausgewiesenen Experten. Doch auch wenn Sie Ihren Businessplan nach allen Regeln der Kunst zusammengestellt und so ein kurz-, mittel- und langfristiges Ziel vor Augen haben, sollten Sie ihn nicht in der Schublade verstauben lassen. Denn der richtige Unternehmer wird auch während der laufenden Geschäftstätigkeit die Daten auf dem Businessplan immer im Auge behalten, sie korrigieren oder anpassen. Denn nur so können Sie für Ihr Unternehmen einen langfristigen Erfolg auf der ganzen Linie erzielen. Schließlich können Sie nicht alle Ihre Ideen und Vorstellungen, wo Sie in drei, fünf oder zehn Jahren im Trubel des Tagesgeschäftes vergessen. Steht das Konzept dann endgültig, folgt der Weg zur Bank. Wenn nicht ausreichend Eigenkapital zur Verfügung steht, lohnt sich insbesondere das bereits erwähnte ERP-Darlehen. Dies ist ein langfristiges Darlehen mit sehr niedrigen Zinssätzen, speziell für Existenzgründer, bei denen oft die finanziellen Mittel begrenzt sind. Der Vorteil des ERP-Darlehens liegt darin, dass es, rein bankentechnisch gesehen, den Eigenkapitalanteil erhöht, denn es wird hierzu hinzugezählt. Das hat den Vorteil, dass sich weitere Kredite und Darlehen leichter aufnehmen lassen. Denn die Chance einen Kredit zu erhalten ist höher, je höher die Eigenkapitalquote ist. Auch dadurch, dass das ERP-Darlehen als Nachrangdarlehen gewährt wird, entsteht eine höhere Kreditwürdigkeit. Denn das heißt etwa, dass, wenn das Unternehmen einmal nicht mehr in der Lage ist, seine laufenden Darlehen und Kredite zu tilgen, alle anderen Gläubiger dem ERP-Darlehens-Gläubiger, also der KfW vorangestellt werden. Bevor also die KfW ihr Geld erhält, bekommen erst alle anderen Gläubiger ihren Teil. Auch den durchleitenden Hausbanken fällt die Entscheidung zugunsten eines ERP-Darlehens nur selten schwer, denn kann das Unternehmen seine hieraus entstehenden Verpflichtungen nicht mehr wahrnehmen, muss die Hausbank gegenüber der KfW nicht hierfür gerade stehen.




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